ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Stalproducten

 Artikel 1 Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Stalproducten und alle mit Stalproducten abgeschlossenen Verträge.

2. Der Verkäufer wird als „ Stalproducten “ und der Käufer als „ Stalproducten “ bezeichnet. die andere Partei'.

3. Mündliche Zusagen von Untergebenen sind für Stalproducten nicht bindend.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Um die nichtige oder nichtige Bestimmung zu ersetzen, werden sich die Parteien beraten, um eine Bestimmung zu vereinbaren, wobei der Zweck der nichtigen oder nichtigen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt wird.



Artikel 2 Preise und Zahlung

1. Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

2. Die Zahlung erfolgt bei bestellung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung kann in bar, per PIN oder per elektronischer Überweisung über Ideal oder die Bank erfolgen.

3. Wenn die Zahlung nicht vor dem auf dem Rechnungsdatum angegebenen Fälligkeitsdatum bei Stalproducten eingegangen ist, gerät die andere Partei in Verzug und die andere Partei schuldet Vertragszinsen in Höhe von 1 % pro (Teil eines) Monats auf den ausstehenden Betrag .

4. Zahlt die Gegenpartei den ausstehenden Betrag nach Mahnung nicht, schuldet die andere Partei Stalproducten außergerichtliche Kosten, die sich auf mindestens 10 % des ausstehenden Betrags belaufen.

5. Alle von der Gegenpartei geleisteten Zahlungen dienen zunächst zur Begleichung der außergerichtlichen Inkassokosten, dann zur Zahlung der Zinsen und dann zur Begleichung der ausstehenden Rechnungen.

Artikel 3 Lieferung

1. Die Lieferung gilt mit der tatsächlichen Besitzübergabe durch Stalproducten durch Lieferung an die Adresse der anderen Partei als erfolgt.

2. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung gehen die gekauften Waren auf Gefahr des Vertragspartners.

3. Die Angabe der Lieferzeit durch Stalproducten ist ungefähr. Die Überschreitung der Lieferfrist begründet für die Gegenpartei kein Recht auf Schadensersatz aus dem Vertrag.

4. Wenn die Gegenpartei die Annahme des Kaufgegenstands verweigert oder bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, nachlässig ist, ist Stalproducten berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei einzulagern. Die Gegenpartei schuldet Stable Products dann die zusätzlichen Kosten, einschließlich Lager- und Transportkosten.

5. Stalproducten ist in jedem Fall und unter allen Umständen berechtigt, nicht an die andere Partei zu liefern, wenn die Forderungen von Stalproducten gegen die andere Partei, aus welchen Gründen auch immer, noch nicht vollständig von der anderen Partei bezahlt wurden.

Artikel 4 Höhere Gewalt

1. Unter höherer Gewalt sind Umstände zu verstehen, die die Vertragserfüllung verhindern und Stalproducten nicht zuzurechnen sind. Dazu gehören Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Krieg, Feuer, Wasserschaden, Überschwemmung, Streik, Betriebsbesetzung, Import- und Exportsperren, behördliche Maßnahmen, Defekte an Maschinen, Störungen in der Energieversorgung, all dies für Stalproducten wie sowie für Dritte, deren Stalproducten alle oder einen Teil der erforderlichen Produkte, Materialien oder Rohstoffe beschaffen müssen.

​2. Während einer Situation höherer Gewalt werden die Lieferung und andere Verpflichtungen von Stalproducten ausgesetzt.
3. Wenn die Situation höherer Gewalt länger als zwei Monate andauert, sind sowohl Stalproducten als auch die Gegenpartei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zu Schadensersatz verpflichtet zu sein.

Artikel 5 Garantie
Stalproducten gewährt der Gegenpartei die Werksgarantie auf den gekauften Artikel. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann von einer Vertragswidrigkeit der Kaufsache nicht mehr gesprochen werden. Wenn der Lieferant von Stalproducten keine Garantie gewährt, gilt keine Garantie


Artikel 6 Reklamationen

1. Wenn der Kaufgegenstand nicht vertragsgemäß ist, in dem Sinne, dass der Kaufgegenstand nicht die Eigenschaften besitzt, die der Vertragspartner aufgrund des Vertrags erwarten konnte, muss der Vertragspartner dies innerhalb von 8 Werktagen melden Tagen nach Lieferung der Kaufsache, zumindest wenn der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand, innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung des Mangels, schriftlich oder elektronisch gegenüber Stalproducten zu reklamieren, andernfalls kann die andere Partei dies tun nicht mehr darauf berufen, dass die gekaufte Sache nicht vertragsgemäß ist.

2. Reklamiert die Gegenpartei den gekauften Artikel rechtzeitig und aus triftigen Gründen, kann Stalproducten sich für die Reparatur des gekauften Artikels oder die Rückerstattung des Kaufpreises an die andere Partei entscheiden oder den gekauften Artikel gegen das gleiche Produkt austauschen wie der gekaufte Artikel. Wenn die andere Partei den gekauften Artikel gegen ein anderes Produkt mit einem höheren oder niedrigeren Preis umtauschen möchte, muss die Differenz von der anderen Partei bzw. von Stalproducten bezahlt werden.

Artikel 7 Haftung

1. Die Haftung von Stalproducten beschränkt sich auf die Erfüllung der gegebenen Garantie.

2. Stalproducten ist nicht verpflichtet, Schäden gleich welcher Art, direkt oder indirekt, sowohl gegenüber der anderen Partei als auch gegenüber Dritten zu ersetzen, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Manager von Stalproducten.

3. Die Haftung von Stalproducten übersteigt in keinem Fall den Gesamtbetrag der betreffenden Bestellung.

4. Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Haftungsbeschränkungen für Stalproducten gelten auch für Handlungen von Untergebenen von Stalproducten und jeder anderen Person, die Stalproducten bei der Ausführung des Vertrags einsetzt.

Artikel 8 Eigentumsvorbehalt

1. Die gekauften Artikel bleiben Eigentum von Stalproducten , bis alle Forderungen gegen die andere Partei, aus welchem Grund auch immer, beglichen sind. Waren, die bereits von der anderen Partei bezahlt wurden, bleiben ebenfalls Eigentum von Stalproducten, bis alle Forderungen von der anderen Partei bezahlt wurden.

2. Solange das Eigentum noch nicht auf den Vertragspartner übergegangen ist, darf der Vertragspartner die Kaufsache nur im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes weiterverkaufen oder verwenden.

3. Der Vertragspartner darf an der Kaufsache kein Pfandrecht begründen.

4. Wenn der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder es begründeten Anlass zu der Annahme gibt, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist Stalproducten berechtigt, die gekauften Waren sofort und ohne vorherige Inverzugsetzung zurückzunehmen. Die andere Partei ist hiermit zur Mitwirkung verpflichtet, andernfalls verfällt eine sofort fällige und zahlbare Strafe in Höhe von 10 % des geschuldeten Betrags pro Tag, an dem die andere Partei dieser Verpflichtung nicht nachkommt.

Artikel 9 Auflösung

Für den Fall, dass die andere Partei für bankrott erklärt wird, sich in einem Zustand der Zahlungseinstellung befindet, in die WSNP aufgenommen wird, stirbt, unter Vormundschaft gestellt wird, einer Vollstreckungspfändung unterliegt oder wenn ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung erfüllt werden Stalproducten ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention aufzulösen.

Artikel 10 Internetverkäufe

Zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen gelten die folgenden Bedingungen für den Kauf von Stalproducten über den Webshop durch eine Verbraucherpartei, es sei denn, der gekaufte Artikel entspricht Artikel 7:46d Absatz 4 Buchstabe b.

1. Alle im Webshop angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten.

2. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Kaufgegenstands hat die Gegenpartei das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Im Falle der Auflösung des Vertrages schuldet die Gegenpartei nur die direkten Kosten der Rücksendung des gekauften Artikels. Stalproducten erstattet den von der anderen Partei gezahlten Betrag innerhalb von 30 Tagen nach Auflösung der Vereinbarung. Stalproducten geraten erst nach einer Inverzugsetzung durch die andere Partei in Verzug.

3. Wenn die Leistung von Stable Products unmöglich ist, weil der gekaufte Artikel nicht verfügbar ist, wird die andere Partei so schnell wie möglich benachrichtigt und Stable Products erstattet den von der anderen Partei gezahlten Betrag innerhalb von 30 Tagen nach dieser Benachrichtigung. Stalproducten gerät erst nach einer Inverzugsetzung durch die Gegenpartei in Verzug.

4. Beim Kauf des gekauften Artikels stimmt die andere Partei zu, dass ihre Daten von Stable Products gespeichert und für Marketingzwecke von Stalproducten verwendet werden, es sei denn, die andere Partei weist Stable Products ausdrücklich darauf hin, dass sie damit nicht einverstanden ist.

Artikel 11 Rechtswahl und Streitigkeiten

​1. Der Vertrag unterliegt niederländischem Recht.

2. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, werden vom zuständigen Gericht in Assen entschieden.